| Seit dem 1.Oktober 2006 gibt es den
Modellversuch für das begleitete Fahren ab 17 Jahren.
Jugendliche können dann mit der Fahrausbildung
beginnen und nach bestandene Prüfung einen Führerschein für das
Begleitete Fahren erwerben. Teilnehmen kann jeder Jugendliche,
mit dem Einverständnis der Eltern, der 16 1/2 Jahre alt ist.
Nach der bestandenen Prüfung sind die Jugendlichen berechtigt im
Inland einen PKW zu führen.
Junge Fahranfänger dürfen sich nicht alleine, sondern nur in
Begleitung im Strassenverkehr bewegen. Als Begleitperson kommt
jeder Erwachsene in Betracht, der das 30. Lebensjahr vollendet
hat, selbst seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse B ist und der nicht mehr als 3 Punkte
in Flensburg hat. Die Eltern entscheiden, ob ausser ihnen eine
weitere Begleitperson zugelassen wird.
Die Promillegrenze richtet sich wie für jeden anderen
Fahrzeugführer auch nach der Vorschriften des
Strassenverkehrsgesetzes.
Für die Begleitpersonen gibt es
einen Untericht und eine Einweisung.Die Teilnahme ist
freiwillig.
Termine werden den Schülern
rechtzeitig bekannt gegeben |